Essentielle zivilgesellschaftliche Forderungen an die Verfasstheit Europas
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Ein anderes Europa ist möglich!
(Dieses Positionspapier wurde von einer Arbeitsgruppe verfasst, die sich beim 1. Stuttgarter Regionalforum am 26.11. 20005 gebildet hatte. Die Ergebnisse wurden auf dem 2. Stuttgarter Regionalforum am 4. März 2006 erstmals vorgestellt.)
I.
Wir verstehen die europäische Zivilgesellschaft als eine aktive und selbständige, durch Pluralität und horizontale Vernetzungen geprägte, von Politik und Markt unabhängige Kraft, die sich den Werten der Freiheit, Gleichheit und Solidarität (Geschwisterlichkeit) und den auf sie gegründeten Menschenrechten verpflichtet weiß. Diese Werte wurden historisch erstmalig in Europa so artikuliert, haben jedoch eine globale Bedeutung. Das heißt, dass Europa selbst sich immer wieder neu an diesen Werten messen lassen muss. Seine globale Rolle muss in Beiträgen zur gewaltfreien Konfliktlösung und zur Schaffung einer gerechten Weltordnung bestehen. Europa muss konsequent den Grundsatz der Nachhaltigkeit in die Wirklichkeit umsetzen.
Die Rechtsordnungen in Europa müssen einen Rahmen bilden, der allen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Prozess durch Initiative, Selbst- und Mitverantwortung in selbstverwalteten Strukturen ermöglicht. Es geht uns um die Schaffung der Bedingungen dafür, dass Menschen selbst ihre sozialen Verhältnisse gestalten können.
Eine Europäische Union darf daher kein zentralistisches Machtstaatsgebilde sein, das kleinlich reglementierend in das Leben der Menschen eingreift. Als europäische Zivilgesellschaft eint uns das Bekenntnis zur Vielfalt der europäischen Kulturen, die wir in ihrer jeweiligen Eigenart respektieren und anerkennen. Wir erklären, dass die Europäische Union nur als Gemeinschaft miteinander vernetzter Völker, Regionen und Staaten fungieren kann, die den individuellen Menschenrechten, der Demokratie und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist.
II.
Als europäische Zivilgesellschaft lehnen wir daher den vorliegenden Vertrag über eine Verfassung der EU ab, da er den genannten Grundsätzen nicht hinreichend Rechnung trägt, sondern vielmehr
- mit einer monströsen Fülle von Detailregelungen Gestaltungsoffenheit verhindert,
- die ohnehin schon mächtige EU noch mächtiger macht und die Rechte der nationalen Parlamente einschränkt,
- dem EU-Parlament nach wie vor grundlegende Rechte vorenthält,
- das Niveau des Grundrechtsschutzes absenkt,
- die Mitgliedstaaten zu kontinuierlicher Aufrüstung verpflichtet, die Selbstermächtigung zu weltweiten Kampfeinsätzen ohne UNO-Mandat ermöglicht und damit den Frieden gefährdet,
- einer neoliberal orientierten Wirtschaftsordnung und dem wirtschaftlichen Wachstum Verfassungsrang gewährt und die Sozialbindung der Wirtschaft und des Eigentums vernachlässigt,
- die EU noch stärker auf die entwicklungsfeindliche Politik der Welthandelsorganisation WTO einschwört - womit Sozialabbau und Kommerzialisierung öffentlicher Güter beschleunigt werden.
Wir werden dem Versuch, diese Verfassung als ganze oder einzelne ihrer Bestandteile in Kraft zu setzen, unseren Widerstand entgegensetzen.
III.
Ungeachtet unterschiedlicher Einschätzungen über die Notwendigkeit der EU und ihre künftige Rolle sind wir uns darin einig, dass ein Vertrag über die Verfasstheit Europas nichts anderes enthalten darf als
1. ein klares Bekenntnis zu den Grund- und Menschenrechten und ihre Ausformulierung, 2. die Beschreibung von Prinzipien und Aufgaben, die sich aus den Grundrechten für die EU ergeben, 3. eine damit in Übereinstimmung stehende Beschreibung von grundlegender Aufgabe, Funktionsweise und Verhältnis der europäischen Institutionen.
Zu 1. Grund- und Menschenrechte
Wir wollen ein klares Bekenntnis zu den Grund- und Menschenrechten und eine konsequente Ausformulierung dieser Rechte. Eventuell weitergehende Grundrechtsgarantien einzelner Länder dürfen durch Vereinbarungen auf der EU-Ebene nicht angetastet werden. Stattdessen soll die Einklagbarkeit der Grund- und Menschenrechte auf europäischer Ebene dazu führen, dass unzureichende oder gar die Grundrechte verletzende Regelungen in einzelnen Staaten durch Angleichung an ein europäisch definiertes Mindestniveau an Grundrechtsschutz korrigiert werden müssen. Achtung und Schutz der Würde jedes einzelne Menschen müssen im Mittelpunkt der europäischen Rechtsordnung(en) stehen. Die Grundrechte binden alles Handeln der EU-Institutionen.
In Europa müssen die individuellen Freiheitsrechte respektiert werden. Das bedeutet Durchlässigkeit der Gesellschaft für die Selbstorganisation der Betroffenen, Offenheit für die kulturelle Kreativität des Einzelnen und kulturelle Diversität. Diese Gesichtspunkte müssen auf einzelnen Sachfeldern konkret berücksichtigt werden. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, die allgemeine Handlungsfreiheit der Person und die daraus folgende Vertragsfreiheit sind ebenso zu gewährleisten wie umfassende Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit sowie Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit, Unverletzlichkeit der Privatsphäre, Datenschutz, Freizügigkeit und das Asylrecht, die besonderen Rechte von Kindern und Jugendlichen und das Recht auf Bildung.
Es muss gelten die Gleichheit vor dem Gesetz; das Diskriminierungsverbot und die volle Gleichberechtigung von Frauen und Männern, das Petitionsrecht und das Recht zur Gründung von Parteien und politischen Bündnissen. Die demokratische Beteiligungsrechte dürfen nicht auf das aktive und passive Wahlrecht beschränkt werden, sondern müssen vor allem auch das Recht auf Gesetzesinitiative aus der Zivilgesellschaft, auf Volksbegehren und -abstimmung beinhalten - und zwar unter Gewährleistung fairer und gleicher Bedingungen für konkurrierende Inhalte.
Das Recht auf Eigentum ist zu gewährleisten, muss aber - wo Eigentum soziale Auswirkungen hat - zugleich einer konsequenten Sozialbindung unterliegen, damit nicht die Freiheit des einen zu Lasten der Freiheit des anderen geht.
Das Recht jedes Menschen auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Hilfe bei Krankheit, Invalidität und im Alter muss gewährleistet werden. Sie bzw. er muss das Recht haben, an der gesellschaftlichen Tätigkeit und am gesellschaftlichen Reichtum teilzuhaben. Die Früchte der ständig wachsende Produktivität können und müssen so verteilt werden, dass kein einziger Mensch unter menschenunwürdigen Bedingungen leben muss. Ein Grundeinkommen ist soziales Menschenrecht, das an keine andere Bedingung geknüpft sein kann als daran, dass der Mensch ein Mensch ist. In diesem Sinne ist das Grundeinkommen bedingungslos.
Durch ein solches Recht auf Grundeinkommen wird auch das Recht auf Arbeit neu gefasst: Statt das unter den Bedingungen des Produktivitätsfortschritts illusorische Recht auf einen klassischen Erwerbsarbeitsplatz zu postulieren, führt das bedingungslose Grundeinkommen zum faktischen Recht, einer selbstbestimmten Arbeit nachzugehen - dies würde auch nicht mehr zu Abzügen führen wie bei den gegenwärtigen Sozialeinkommensmodellen.
Die Festlegung der Höhe des Grundeinkommens ist eine Frage des jeweiligen demokratischen Konsensus in den einzelnen europäischen Ländern. Seine Höhe muss jedoch so bemessen sein, dass ein menschenwürdiges Leben möglich ist und kein verdeckter Arbeitszwang entsteht.
Es darf nicht die bestehende Wirtschaftsordnung in den Verfassungsrang erhoben werden, der Weg zu einem sozialeren Boden, Eigentums- und Geldrecht darf nicht versperrt, sondern soll vielmehr erleichtert werden. Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, neue kooperative Formen der Ökonomie zu erproben und zu praktizieren.
Zu 2. Prinzipien und Aufgaben der EU
Die Grundrechte müssen in der gesamten Ordnung der Europäischen Union zum Ausdruck kommen, jede europäische staatliche Gewalt ist an sie gebunden und hat zu ihrer Verwirklichung beizutragen.
Das bedeutet, dass die bereits geltenden europäischen Verträge auf den Prüfstand gehören und wo nötig nachzuführen sind, während alle neuen europäischen Regelungen zuerst auf ihre volle Grundrechtskompatibilität zu prüfen sind. Das Kernprinzip, das sich aus den Grundrechten ergibt, ist das der Subsidiarität. Subsidiarität bedeutet, dass jeweils auf der untersten möglichen Ebene demokratisch entschieden werden muss, aber zugleich auch, dass die Selbstverwaltung der betroffenen Menschen immer da Vorrang hat, wo aus der Sache heraus keine zentralistische Einheitslösung nötig ist, - auf welcher Ebene auch immer.
Die EU muss den Grundsatz der Nachhaltigkeit und der Achtung des Lebens konsequent einhalten und umsetzen. Die Sicherung der ökologischen Lebensgrundlagen des Planeten und damit der Möglichkeit menschlicher Entwicklung auf ihm muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben. Das gebietet schon die Verantwortung für kommende Generationen.
Die EU muss sich für gewaltfreie Konfliktlösungen in der Welt, die Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen und für umfassende Entwicklungszusammenarbeit und Armutsbekämpfung einsetzen. Sie muss aufhören, militärische Supermachtambitionen zu entwickeln und sich an der Ausbeutung des Global South zu beteiligen.
Zu 3. Institutionen der EU
Wenn die Grundrechte und Subsidiarität gewährleistet sind - und nur dann! - kann ein Vertrag über die Verfasstheit Europas legitime Aussagen über die Aufgaben und das Verhältnis der europäischen Institutionen machen. Es sollte das Europaparlament für den Kreis der Fragen, die dann noch in eine gesamteuropäische Zuständigkeit fallen, die vollen Parlamentsrechte erhalten. Eine volle Gewaltenteilung sollte erfolgen und undemokratische, intransparente und bürokratische Strukturen innerhalb der EU beseitigt werden. Daraus wird sich dann auch eine Neubestimmung der Aufgaben des europäischen Rats und der Kommission ergeben können.
IV.
Eine entscheidende Frage für die Verfasstheit Europas ist nicht nur deren Inhalt, sondern vor allem auch die Form ihres Zustandekommens. Beides lässt sich nicht trennen.
Ein Verfassungsprozess, der wirklich demokratisch partizipatorisch wäre, verlangt, dass er sich ohne Zeitdruck, unter breitester Beteiligung der Zivilgesellschaft vollziehen kann. Die BürgerInnen und Bürger müssen in jedem einzelnen Land über Dokumente, die die Verfasstheit Europas zum Inhalt haben, abstimmen und an ihrem Zustandekommen teilhaben können. Aus der Zivilgesellschaft heraus sind bereits eine Reihe von Vorschlägen gemacht worden, wie ein Verfassungsprozess von unten aussehen könnte. Dabei wurde ein neuer von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählter Konvent angeregt, der Initiativen aus der Zivilgesellschaft berücksichtigen müsse. Es wurde aber auch vorgeschlagen, dass aus der Mitte der europäischen Bürgergesellschaft selbst heraus ein Verfassungsentwurf entwickelt und zur Abstimmung gestellt werde solle.
Entscheidend ist für uns der Gedanke, dass die Ordnung Europas nur dann als legitim gelten kann, wenn die Menschen nicht nur die Möglichkeit haben, über fertige Ergebnisse abzustimmen, die inhaltlich von den Machteliten Europas bestimmt wurden, sondern sich durch Initiative und Volksbegehren selbst einbringen können. Die demokratischen Beteiligungsrechte, die wir für die Ordnung Europas fordern, fordern wir auch für ihr Zustandekommen, denn Demokratie ist unteilbar.
--Christra 11:38, 9 March 2006 (CET)

